Begleiten Sie ihr Kind, so oft es geht zu Fuß zur Schule!
Trainieren Sie den Schulweg mit Ihrem Kind, bis Sie ihm nach einer angemessenen Übungszeit zutrauen,
den Weg zur Schule alleine meistern zu können!
Bilden Sie Netzwerke mit anderen Eltern, wenn Ihre Kinder denselben Schulweg haben.
Verabreden Sie Sammelpunkte, von denen aus man in Gruppen mit mehreren Kindern zusammen zur Schule gehen kann!
Nehmen Sie sich morgens ausreichend Zeit!
Falls das Auto für Sie die einzige Möglichkeit sein sollte, parken Sie bitte niemals direkt vor oder in unmittelbarer Nähe der Schule!
Suchen Sie in den umliegenden Nebenstraßen nach Parkflächen!
Es ist untersagt, direkt auf der Straße oder im Kreuzungsbereich zu halten oder zu parken,
auch nicht für ein paar Minuten!
Auch in Feuerwehrausfahrt der Schule darf auf keinen Fall gehalten oder geparkt werden!
Das Parken auf dem Bürgersteig ist verboten!
Nehmen Sie Kontakt zur Schulleitung auf
Gibt es bereits Eltern oder LehrerInnen, für das Thema Sicher zur Schule bereits ab dem 1. Elternabend sensibilisieren?
Bietet die Schule ausreichend Verkehrserziehung für die Kinder (2 Schulstunden pro Jahr vorgesehen)?
Lädt die Schule regelmäßig die Verkehrsbeauftragten der Polizei in die Klassen ein?
Nimmt die Schule jährlich an Aktionen wie z.B. „toter Winkel“ teil?
Findet das Thema Sicher zur Schule Platz in den Gremien der Schule?
Schließen Sie sich mit Eltern zusammen!
Engagierte Eltern treffen sich zu den Bring- und Abholzeiten an den Gefahrenbereichen
der Schulwege ihrer Kinder und
- sensibilisieren andere Eltern
- treten gemeinsam auf und machen auf die Gefahrensituationen aufmerksam
Die Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und Kindern ist wesentlich!
Führen Sie eine Verkehrszählung durch!
Erfahren Sie, wie „Sicher zur Schule“ ein Projekt werden kann
Wir zählen auf Ihre Unterstützung!
Maßnahmen zur Umsetzung der Forderungen und Erreichung des Ziels
Rechtliche Grundlage zur Förderung sicherer Schulwege:
- Gesetzliche Verankerung eines Anspruchs auf sichere Schulwege im Abschnitt Fußverkehr des Mobilitätsgesetzes
Sensibilisierung anderer Verkehrsteilnehmer sowie der Schulkinder
- Aufklärung und Sensibilisierung von Eltern und Kindern im Schulalltag und auf Schulfesten
- (Selbst)verpflichtung von Eltern und Kindern, auf das Elterntaxi zu verzichten
- Förderung der Bündelung von Kindern auf dem Schulweg, z.B. durch Schullaufbusse
Stadtplanung/ Umbau von städtischer Verkehrsinfrastruktur
- Schulwegpläne mit dem Angebot eines sicheren Schulwegs für jedes Kind des Schuleinzugsgebiets müssen für alle Schulen (bei Schulneubauten im Vorfeld) durch Sicherheitsauditoren erstellt und im Internet zugänglich sein. Sie werden regelmäßig aktualisiert, unverzüglich aber bei Änderungen des Einzugbereiches, baulichen Veränderungen im Schulumfeld oder auf den Schulwegen, z.B. Schulerweiterungen, Straßenumbauten
- Auf Schulwegplänen ausgewiesene Gefährdungen müssen unverzüglich beseitigt werden
- Verfahren für eine zügige Anordnung und Umsetzung notwendiger baulicher Maßnahmen (Querungshilfen, Ampelschaltungen, Radverkehrsanlagen, Gehwegsanierungen, Verlängerung) müssen deutlich vereinfacht werden
- Trennung der Ampelphasen für Rechtsabbieger-KFZ sowie Geradeaus-Fuß- und Radverkehr
- Grundsätzliche Einrichtung von Schutzzonen im Umkreis von Schulen
- Keine Elterntaxis, keine parkenden Autos im unmittelbaren Schulumfeld – stattdessen Fahrradabstellplätze für Schüler*innen, und Lehrer*innen und Eltern
- Gute Sichtbeziehungen und Sicherheitsgefühl für Kinder
- Ausweisung von Kiss&Go Zonen in ausreichendem Abstand zur Schule, wo Eltern ihre Kinder aus dem PKW aussteigen lassen können, ohne andere Schulkinder zu gefährden
- Einrichtung von Schulstraßen an geeigneten Standorten (temporäre Sperrung morgens und nachmittags)
- Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in bebauten Gebieten und verpflichtend im unmittelbaren Schulumfeld
- Verbindliche Abbiegeassistenzsysteme
- Verkehrsplanung, die die Kompetenzen von Kindern als Verkehrsteilnehmer fördert